Jedes Betriebsratsmitglied hat einen gesetzlichen Anspruch und auch die Pflicht zur Teilnahme an erforderlichen Schulungen (§ 37 Absatz 6 BetrVG). Ich biete Ihnen Schulungen zu allen Bereichen des individuellen Arbeitsrechts und des Betriebsverfassungsrechts an. Hierbei kann ich auf eine über 13jährige Erfahrung als Fachreferent aus weit über 150 gehaltenen Schulungen zurückgreifen. Dabei durfte ich von Flensburg bis Garmisch-Partenkirchen und von Frankfurt/Oder bis Düsseldorf bereits zahlreiche Betriebsräte kennenlernen und das ganze Land bereisen.

Bei der Gestaltung der Schulungen und auch der Zusammenstellung der Inhalte besteht auf meiner Seite absolute Flexibilität. Ob Inhouse bei Ihnen im Unternehmen oder auswärts in von Ihnen zu bestimmenden Seminarräumlichkeiten ist grundsätzlich alles möglich.

Bitte fragen Sie mich gerne bezüglich einer für Sie und Ihr Gremium maßgeschneiderten Schulung an!

Achtung:

Alle meine Teilnehmer/innen aus Schulungen in Rahmen meiner Tätigkeit als Fachreferent bei der W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung AG wenden sich bezüglich einer möglichen Anfrage zu einer Inhouse Schulung bitte an meine lieben Kollegen in Tutzing. Von dort aus wird unser Seminar dann wie gewohnt professionell organisiert.

 

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