Sie sind auf der Suche nach Beratung und Betreuung durch einen erfahrenen und kompetenten Fachanwalt für Arbeitsrecht?

Geht es Ihnen als Betriebs- oder Personalrat oder auch als Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat um die Bearbeitung kollektivrechtlicher Probleme?

Benötigen Sie die Unterstützung eines erfahrenen Rechtsbeistandes bei der Verhandlung und Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen, der Durchführung eines Einigungsstellen- oder arbeitsgerichlichen Beschlussverfahrens?

Benötigen Sie eine Vertretung bei der Verhandlung von Interessenausgleichs- und Sozialplänen?

Es stehen bei Ihnen Wahlen im Betrieb oder auf Unternehmensebene an und Sie benötigen Unterstützung?

Sie suchen einen Referenten für eine arbeitsrechtliche Schulung mit der Erfahrung aus über 150 Schulungsveranstaltungen?

Dann sind Sie hier genau richtig!

Wie sie aus dem Vorstehenden sicher ableiten können, habe ich mich in meiner anwaltlichen Tätigkeit spezialisiert und ausgerichtet auf das Arbeitsrecht und hier insbesondere auf das kollektive Arbeitsrecht rund um das Betriebsverfassungsgesetz.

Rechtsanwalt bin ich seit 2004 und betreue seit 2007 bundesweit Betriebsräte.

2007 habe ich zudem begonnen, bundesweit Schulungen im Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht für Betriebsräte zu veranstalten.

Seit 2011 darf ich mich Fachanwalt für Arbeitsrecht nennen.

Seit 2018 bin ich als Fachreferent im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht auch für die W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung AG als eines der größten deutschen Schulungsinstitute für Betriebsräte im Einsatz.

In meiner anwaltlichen Tätigkeit betreue ich neben dem Arbeitsrecht auch Mandate im Wirtschafts- und Zivilrecht für verschiedene mittelständische Unternehmen und bin auch hier beratend tätig.

Ich verstehe mich als Berater und Interessenvertreter meiner Mandanten, zu denen ich regelmäßig langjährige und vertrauensvolle Beziehungen pflege.

Vielleicht kann ich auch Ihnen helfen? Gerne können Sie mich über per mail kontaktieren und ich melde mich dann kurzfristig bei Ihnen!

 

Aytuğ Tunçel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Es besteht eine Kooperation zu der international tätigen Rechtsanwaltskanzlei etta law office in Istanbul/Türkei (Webseite http://www.ettalaw.com).

Der dort tätige Herr Rechtsanwalt Ibrahim Tunçel spricht neben dem türkischen fließend deutsch und englisch und steht für die Betreuung von wirtschaftsrechtlichen Mandaten mit Bezug in die Türkei zur Verfügung. Es besteht daher die Möglichkeit sowohl zur Bearbeitung und Begleitung von gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren in der Türkei, als auch die Unterstützung und Beratung zu allen Arten der wirtschaftlichen Betätigung dort. Gerne begleiten wir Sie von der Recherche bezüglich der wirtschaftlichen Möglichkeiten auf dem türkischen Markt, bis hin zur Gründung von eigenen Niederlassungen/Unternehmen in der Türkei.

Mein Büro führe ich in Gemeinschaft mit Frau Rechtsanwältin Lisa Kjeldgaard Tunçel. Frau Rechtsanwältin Tunçel, die gleichzeitig meine Schwägerin ist, ist gebürtige Dänin und beherrscht dänisch als Muttersprache. Die Bearbeitung von Mandanten mit Bezug zu Dänemark und auch Korrespondenz in dänischer Sprache sind daher problemlos möglich. Als Interessenschwerpunkt bearbeitet Frau Rechtsanwältin Tunçel das Zivil- und Verkehrsrecht.

Beratung und Betreuung von Betriebsräten

In meiner anwaltlichen Praxis liegt ein Schwerpunkt in der Beratung und Betreuung von Betriebsräten zu allen Themen rund um das Betriebsverfassungsgesetz. Hierbei handelt es sich um Fragen aus dem sogenannten kollektiven Arbeitsrecht. Während jeder Fachanwalt für Arbeitsrecht Fälle aus dem individuellen Arbeitsrecht, insbesondere Kündigungsschutzklagen, Lohn- und Gehaltsklagen, Zeugnisberichtigungsansprüche und Fragen rund um den Arbeitsvertrag beantworten können muss, handelt es sich bei den Fragen rund um das Betriebsverfassungsgesetz auch unter Arbeitsrechtlern um ein Spezialgebiet. Es ist daher nicht selbstverständlich, dass jeder Fachanwalt für Arbeitsrecht auch besondere Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht hat. Lediglich wenige Kollegen haben sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert. Eine derartige Spezialisierung ist allerdings zur ordnungsgemäßen Betreuung und Beratung von Betriebsräten aus meiner Sicht dringend notwendig. Mandate aus dem individuellen und dem kollektiven Arbeitsrecht unterscheiden sich sowohl tatsächlich als auch prozessual. Dies wird insbesondere auf dahingehend deutlich, dass Streitigkeiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz entweder im Beschluss- und nicht im Urteilsverfahren vor dem Arbeitsgericht geführt werden oder in speziellen Einigungsstellenverfahren, die es im individuellen Arbeitsrecht gar nicht gibt.

Die Arbeit des Betriebsrates ist darüber hinausgehend auch komplex zu betrachten. Hier bedarf es besonderer Erfahrungen bezüglich des Verhältnisses von Betriebsrat und Arbeitgeber in den unterschiedlichen Branchen. Aufgrund meiner über 15-jährigen Berufserfahrung und langjährigen Zusammenarbeit und Betreuung von verschiedenen Betriebsräten bundesweit bin ich in der Lage, die Probleme des ratsuchenden Betriebsrates schnell zu erfassen und eine gemeinsame sinnvolle Lösung zu erarbeiten.

Oftmals geht es hierbei um die Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates auch in arbeitsgerichtlichen Einigungsstellenverfahren, der Ausarbeitung und Ausgestaltung von Betriebsvereinbarungen und schließlich auf der Planung von Interessenausgleich-Sozialplänen.

Beratungsbedarf besteht auch immer wieder voranstehenden ordentlichen oder außerordentlichen Betriebsratsratswahlen. Auch hier betreue ich seit über zehn Jahren Betriebsräte und sorge gemeinsam mit diesen für einen reibungslosen Ablauf der Wahl.

Oftmals bestehen Bedenken seitens der Betriebsräte bezüglich der entstehenden Kosten bei der Beauftragung eines Sachverständigen/Rechtsanwaltes. Zu dieser Frage gibt es keine einfache Antwort: es besteht die Möglichkeit Kosten eines beauftragten Rechtsanwalts gemäß § 40 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz geltend zu machen, zudem besteht die Möglichkeit der Vereinbarung gemäß § 80 Absatz 3 BetrVG. Schließlich sieht das Betriebsverfassungsgesetz in § 111 Satz 2 BetrVg einen Tatbestand vorgesehen, der bei einer bevorstehenden Betriebsänderung in einem Unternehmen mit mehr als 300 Arbeitnehmern der Betriebsrat einseitig einen Sachverständigen beauftragen kann.

Soweit Sie Zweifel haben, ob Sie bezüglich Ihres konkreten Problems einen Rechtsanwalt beauftragen können, fragen Sie mich gerne an. Gerne prüfe ich für Sie im Vorwege die Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltskosten für Ihr konkretes Anliegen.

 

 

Das sind zwei links zu meiner Person bei der WAF

https://www.waf-seminar.de/referenten/182468

https://www.waf-seminar.de/seminare/fachtagung/betriebsratsvorsitzende-und-stellvertreter/workshops

 

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Aytuğ Tunçel

Rechtsanwalt Aytuğ Tunçel

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachreferent Rechtsanwalt Aytuğ Tunçel

Fachreferent Rechtsanwalt Aytuğ Tunçel

Fachreferent für Arbeitsrecht

Rechtsanwältin Lisa Kjeldgaard Tunçel

In Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältin Lisa Kjeldgaard Tunçel

Rechtsanwältin für Zivil- und Verkehrsrecht