Beratung und Betreuung von Betriebsräten

In meiner anwaltlichen Praxis liegt ein Schwerpunkt in der Beratung und Betreuung von Betriebsräten zu allen Themen rund um das Betriebsverfassungsgesetz. Hierbei handelt es sich um Fragen aus dem sogenannten kollektiven Arbeitsrecht. Während jeder Fachanwalt für Arbeitsrecht Fälle aus dem individuellen Arbeitsrecht, insbesondere Kündigungsschutzklagen, Lohn- und Gehaltsklagen, Zeugnisberichtigungsansprüche und Fragen rund um den Arbeitsvertrag beantworten können muss, handelt es sich bei den Fragen rund um das Betriebsverfassungsgesetz auch unter Arbeitsrechtlern um ein Spezialgebiet. Es ist daher nicht selbstverständlich, dass jeder Fachanwalt für Arbeitsrecht auch besondere Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht hat. Lediglich wenige Kollegen haben sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert. Eine derartige Spezialisierung ist allerdings zur ordnungsgemäßen Betreuung und Beratung von Betriebsräten aus meiner Sicht dringend notwendig. Mandate aus dem individuellen und dem kollektiven Arbeitsrecht unterscheiden sich sowohl tatsächlich als auch prozessual. Dies wird insbesondere auf dahingehend deutlich, dass Streitigkeiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz entweder im Beschluss- und nicht im Urteilsverfahren vor dem Arbeitsgericht geführt werden oder in speziellen Einigungsstellenverfahren, die es im individuellen Arbeitsrecht gar nicht gibt.

Die Arbeit des Betriebsrates ist darüber hinausgehend auch komplex zu betrachten. Hier bedarf es besonderer Erfahrungen bezüglich des Verhältnisses von Betriebsrat und Arbeitgeber in den unterschiedlichen Branchen. Aufgrund meiner über 15-jährigen Berufserfahrung und langjährigen Zusammenarbeit und Betreuung von verschiedenen Betriebsräten bundesweit bin ich in der Lage, die Probleme des ratsuchenden Betriebsrates schnell zu erfassen und eine gemeinsame sinnvolle Lösung zu erarbeiten.

Oftmals geht es hierbei um die Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates auch in arbeitsgerichtlichen Einigungsstellenverfahren, der Ausarbeitung und Ausgestaltung von Betriebsvereinbarungen und schließlich auf der Planung von Interessenausgleich-Sozialplänen.

Beratungsbedarf besteht auch immer wieder voranstehenden ordentlichen oder außerordentlichen Betriebsratsratswahlen. Auch hier betreue ich seit über zehn Jahren Betriebsräte und sorge gemeinsam mit diesen für einen reibungslosen Ablauf der Wahl.

Oftmals bestehen Bedenken seitens der Betriebsräte bezüglich der entstehenden Kosten bei der Beauftragung eines Sachverständigen/Rechtsanwaltes. Zu dieser Frage gibt es keine einfache Antwort: es besteht die Möglichkeit Kosten eines beauftragten Rechtsanwalts gemäß § 40 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz geltend zu machen, zudem besteht die Möglichkeit der Vereinbarung gemäß § 80 Absatz 3 BetrVG. Schließlich sieht das Betriebsverfassungsgesetz in § 111 Satz 2 BetrVg einen Tatbestand vorgesehen, der bei einer bevorstehenden Betriebsänderung in einem Unternehmen mit mehr als 300 Arbeitnehmern der Betriebsrat einseitig einen Sachverständigen beauftragen kann.

Soweit Sie Zweifel haben, ob Sie bezüglich Ihres konkreten Problems einen Rechtsanwalt beauftragen können, fragen Sie mich gerne an. Gerne prüfe ich für Sie im Vorwege die Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltskosten für Ihr konkretes Anliegen.

 

Das sind zwei links zu meiner Person bei der WAF

https://www.waf-seminar.de/referenten/182468

https://www.waf-seminar.de/seminare

 

 

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich in den folgenden Bereichen tätig:

Arbeitsrecht

Individualarbeitsrecht

  • Beratung im gesamten deutschen Arbeitsrecht:
    • Kündigung
    • Abfindung
    • Abmahnung
    • Gehalts- und Urlaubsansprüche
    • Teilzeit
    • Elternzeit
    • Arbeitszeugnis
    • Diskriminierung etc.
  • Durchsetzung vertraglicher Rechte im Arbeitsverhältnis
  • Ausarbeitung und Verhandlung von Aufhebungs- oder Abwicklungsverträgen
  • Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen und Dienstverträgen
  • Anwaltliche Vertretung in Kündigungsschutzprozessen und bei allen sonstigen Klagen vor allen deutschen Arbeitsgerichten

 Kollektives Arbeitsrecht

  • Beratung im Betriebsverfassungsrecht
  • Unterstützung des Wahlvorstands bei der Vorbereitung und Durchführung von Betriebsratswahlen
  • Rechtliche Beratung und Vertretung in Zusammenhang mit Beteiligungsrechten des Betriebsrats
  • Vertretung als Beisitzer im Rahmen von Einigungsstellen
  • Gestaltung von und Beratung beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen
  • Mitwirkung bei der Erstellung und Verhandlung von Interessenausgleichen und Sozialplänen
  • Beratung bei Betriebsänderung und Betriebsübergang

Neben dem Arbeitsrecht bearbeite ich zudem Mandate im:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gestaltung von Verträgen
  • UWG
  • TKG

Internationales Recht

Es besteht die Möglichkeit der Bearbeitung von Mandaten mit dem Bezug in die Türkei und nach Dänemark.

Türkei

Aufgrund der Herkunft meiner Familie beherrsche ich die türkische Sprache und stehe in enger Kooperation zu Herrn Rechtsanwalt Ibrahim Tunçel in Istanbul. Webseite http://www.ettalaw.com Herr Rechtsanwalt Ibrahim Tunçel spricht neben dem türkischen fließend deutsch und englisch und steht für die Betreuung von wirtschaftsrechtlichen Mandanten mit Bezug in die Türkei zur Verfügung.

Dänemark

Meine Bürogemeinschafterin und gleichzeitig auch Schwägerin Frau Lisa Kjeldgaard Tunçel ist gebürtige Dänin und beherrscht dänisch als Muttersprache. Die Bearbeitung von Mandanten mit Bezug zu Dänemark und auch Korrespondenz in dänischer Sprache sind daher problemlos möglich.

Jedes Betriebsratsmitglied hat einen gesetzlichen Anspruch und auch die Pflicht zur Teilnahme an erforderlichen Schulungen (§ 37 Absatz 6 BetrVG). Ich biete Ihnen Schulungen zu allen Bereichen des individuellen Arbeitsrechts und des Betriebsverfassungsrechts an. Hierbei kann ich auf eine über 13jährige Erfahrung als Fachreferent aus weit über 150 gehaltenen Schulungen zurückgreifen. Dabei durfte ich von Flensburg bis Garmisch-Partenkirchen und von Frankfurt/Oder bis Düsseldorf bereits zahlreiche Betriebsräte kennenlernen und das ganze Land bereisen.

Bei der Gestaltung der Schulungen und auch der Zusammenstellung der Inhalte besteht auf meiner Seite absolute Flexibilität. Ob Inhouse bei Ihnen im Unternehmen oder auswärts in von Ihnen zu bestimmenden Seminarräumlichkeiten ist grundsätzlich alles möglich.

Bitte fragen Sie mich gerne bezüglich einer für Sie und Ihr Gremium maßgeschneiderten Schulung an!

Achtung:

Alle meine Teilnehmer/innen aus Schulungen in Rahmen meiner Tätigkeit als Fachreferent bei der W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung AG wenden sich bezüglich einer möglichen Anfrage zu einer Inhouse Schulung bitte an meine lieben Kollegen in Tutzing. Von dort aus wird unser Seminar dann wie gewohnt professionell organisiert.

 

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Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Aytuğ Tunçel

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Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachreferent Rechtsanwalt Aytuğ Tunçel

Fachreferent Rechtsanwalt Aytuğ Tunçel

Fachreferent für Arbeitsrecht

Rechtsanwältin Lisa Kjeldgaard Tunçel

In Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältin Lisa Kjeldgaard Tunçel

Rechtsanwältin für Zivil- und Verkehrsrecht