Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich in den folgenden Bereichen tätig:
Arbeitsrecht
Individualarbeitsrecht
- Beratung im gesamten deutschen Arbeitsrecht:
- Kündigung
- Abfindung
- Abmahnung
- Gehalts- und Urlaubsansprüche
- Teilzeit
- Elternzeit
- Arbeitszeugnis
- Diskriminierung etc.
- Durchsetzung vertraglicher Rechte im Arbeitsverhältnis
- Ausarbeitung und Verhandlung von Aufhebungs- oder Abwicklungsverträgen
- Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen und Dienstverträgen
- Anwaltliche Vertretung in Kündigungsschutzprozessen und bei allen sonstigen Klagen vor allen deutschen Arbeitsgerichten
Kollektives Arbeitsrecht
- Beratung im Betriebsverfassungsrecht
- Unterstützung des Wahlvorstands bei der Vorbereitung und Durchführung von Betriebsratswahlen
- Rechtliche Beratung und Vertretung in Zusammenhang mit Beteiligungsrechten des Betriebsrats
- Vertretung als Beisitzer im Rahmen von Einigungsstellen
- Gestaltung von und Beratung beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen
- Mitwirkung bei der Erstellung und Verhandlung von Interessenausgleichen und Sozialplänen
- Beratung bei Betriebsänderung und Betriebsübergang
Neben dem Arbeitsrecht bearbeite ich zudem Mandate im:
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Gestaltung von Verträgen
- UWG
- TKG
Internationales Recht
Es besteht die Möglichkeit der Bearbeitung von Mandaten mit dem Bezug in die Türkei und nach Dänemark.
Türkei
Aufgrund der Herkunft meiner Familie beherrsche ich die türkische Sprache und stehe in enger Kooperation zu Herrn Rechtsanwalt Ibrahim Tunçel in Istanbul. Webseite http://www.ettalaw.com Herr Rechtsanwalt Ibrahim Tunçel spricht neben dem türkischen fließend deutsch und englisch und steht für die Betreuung von wirtschaftsrechtlichen Mandanten mit Bezug in die Türkei zur Verfügung.
Dänemark
Meine Bürogemeinschafterin und gleichzeitig auch Schwägerin Frau Lisa Kjeldgaard Tunçel ist gebürtige Dänin und beherrscht dänisch als Muttersprache. Die Bearbeitung von Mandanten mit Bezug zu Dänemark und auch Korrespondenz in dänischer Sprache sind daher problemlos möglich.
Jedes Betriebsratsmitglied hat einen gesetzlichen Anspruch und auch die Pflicht zur Teilnahme an erforderlichen Schulungen (§ 37 Absatz 6 BetrVG). Ich biete Ihnen Schulungen zu allen Bereichen des individuellen Arbeitsrechts und des Betriebsverfassungsrechts an. Hierbei kann ich auf eine über 13jährige Erfahrung als Fachreferent aus weit über 150 gehaltenen Schulungen zurückgreifen. Dabei durfte ich von Flensburg bis Garmisch-Partenkirchen und von Frankfurt/Oder bis Düsseldorf bereits zahlreiche Betriebsräte kennenlernen und das ganze Land bereisen.
Bei der Gestaltung der Schulungen und auch der Zusammenstellung der Inhalte besteht auf meiner Seite absolute Flexibilität. Ob Inhouse bei Ihnen im Unternehmen oder auswärts in von Ihnen zu bestimmenden Seminarräumlichkeiten ist grundsätzlich alles möglich.
Bitte fragen Sie mich gerne bezüglich einer für Sie und Ihr Gremium maßgeschneiderten Schulung an!
Achtung:
Alle meine Teilnehmer/innen aus Schulungen in Rahmen meiner Tätigkeit als Fachreferent bei der W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung AG wenden sich bezüglich einer möglichen Anfrage zu einer Inhouse Schulung bitte an meine lieben Kollegen in Tutzing. Von dort aus wird unser Seminar dann wie gewohnt professionell organisiert.
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